Elternbereich
Elternrat
Unser Elternrat vertritt die Interessen der Eltern und fördert die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Schule und Lehrkräften.
Er unterstützt die schulische Entwicklung, bringt Anregungen und Anliegen der Eltern ein und wirkt bei wichtigen Entscheidungen des Schullebens mit.
Außerdem organisiert oder begleitet der Elternrat schulische Veranstaltungen und setzt sich für ein gutes Miteinander in der Schulgemeinschaft ein.
Mindestens zweimal im Schuljahr kommt der Elternrat zur Sitzung mit der Schulleitung zusammen und berät sich zu den aktuellen Themen.
Elternratsvorsitz wird 2026/2027 neu gewählt
stellv. Elternratsvorsitz wird 2026/2027 neu gewählt
Downloads/ Formulare
Termine/ Ferienzeiten
Im Schuljahr 2026/2027 gilt folgende Ferienregelung:
| Herbstferien | 12. Oktober 2026 | bis | 24. Oktober 2026 |
| Weihnachtsferien | 23. Dezember 2026 | bis | 2. Januar 2027 |
| Winterferien | 8. Februar 2027 | bis | 19. Februar 2027 |
| Osterferien | 26. März 2027 | bis | 2. April 2027 |
| Pfingstferien | 15. Mai 2027 | bis | 18. Mai 2027 |
| Sommerferien | 10. Juli 2027 | bis | 20. August 2027 |
| unterrichtsfreier Tag | 7. Mai 2027 |
Schulkonto
Konrad-Hahnewald-Grundschule
Rathausstraße 18
01848 Hohnstein
Empfänger:
Freistaat Sachsen Konrad-Hahnewald-Grundschule
Bank:
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN:
DE65 8505 0300 0221 3358 62
BIC:
OSDDDE81XXX
Verwendungszweck:
Name des Kindes, Klasse, Zweck
Betrag:
Wir bitten Sie, den Verwendungszweck vollständig und korrekt anzugeben, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.
Regelungen der SBO
Informationen zur Schulbesuchsordnung in Sachsen
Liebe Eltern,
die Schulbesuchsordnung des Freistaates Sachsen regelt die wichtigsten Rechte und Pflichten rund um den Schulbesuch Ihres Kindes.
Gemeinsam möchten wir für einen regelmäßigen, erfolgreichen und verlässlichen Schulalltag sorgen.
Regelmäßiger Schulbesuch
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind regelmäßig und pünktlich am Unterricht sowie an allen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnimmt.
Krankmeldungen und Entschuldigungen
Falls Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie bitte die Schule möglichst frühzeitig.
Melden Sie Ihr Kind bitte bis 8.00 Uhr im Sekretariat ab oder senden Sie uns eine Mail.
Der Hortbesuch und das Schulessen müssen separat über die jeweilige Einrichtung abgemeldet werden.
In bestimmten Fällen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.
Teilnahme am Sportunterricht
Der Sportunterricht ist grundsätzlich verpflichtend. Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv teilnehmen können, beachten Sie bitte folgende Regelungen:
Bei kurzfristigen gesundheitlichen Einschränkungen genügt meist eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern.
Bei längeren oder wiederholten Einschränkungen kann ein ärztliches Attest erforderlich sein.
Über eine teilweise oder vollständige Befreiung vom Sportunterricht entscheidet die Schule.
Auch bei einer Sportbefreiung besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Schwimmunterricht ist Sportunterricht.
Beurlaubungen
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Gründe können beispielsweise sein:
familiäre Anlässe wie Hochzeiten, Jubiläen oder Trauerfälle
wichtige Arzt- oder Behördentermine
religiöse Feiertage oder Veranstaltungen
Teilnahme an sportlichen, musikalischen oder künstlerischen Wettbewerben
besondere Erholungsmaßnahmen oder Kuren
andere wichtige und begründete Ausnahmefälle
Über Beurlaubungen bis zu zwei Tagen entscheidet in der Regel die Klassenleitung, längere Beurlaubungen genehmigt die Schulleitung.
Ferienzeiten
Bitte planen Sie Urlaubsreisen grundsätzlich innerhalb der offiziellen Ferienzeiten. Reisen außerhalb der Ferien gelten in der Regel nicht als Beurlaubungsgrund.
Gemeinsam für einen erfolgreichen Schulalltag
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist eine wichtige Grundlage für den Lernerfolg und das Wohlbefinden Ihres Kindes.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Infektionsschutzgesetz
Läuse







